SRC, LRC, UBI, FKN

SRC - Short Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Weitere Infos rund um die Prüfung auf www.dsv.org
 

Zulassungsvoraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Die Prüfung zum SRC besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer praktischen Prüfung.
 

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Mobiler Seefunkdienst
  • Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
  • Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
  • Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen abgewickelt. Im Einzelnen werden gefordert:

Pflichtaufgaben

  • Editieren eines DSC Controllers und Senden eines Notalarms
  • Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
  • Aussenden einer Notmeldung
  • Weiterleiten eines Notalarms bzw. einer Notmeldung per Sprechfunk (Distress Relay)
  • Beenden des Notverkehrs
  • Aufhebung eines Fehlalarms
  • Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
  • Senden eines Sicherheitsanrufs und Abgabe der Sicherheitsmeldung

Vier gestellte Aufgaben müssen spätestens im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Sonstige Fertigkeiten:

  • DSC-Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
  • Abwicklung des Notverkehrs
  • Funkstille gebieten
  • Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
  • Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Seefunkstelle
  • Kanalwechsel
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
  • DSC-Controller editieren und Senden eines Routineanrufs an eine Küstenfunkstelle
  • Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
  • Einstellen des DSC-Controllers

Von höchstens drei gestellten Aufgaben müssen mindestens zwei im zweiten Versuch ausreichend ausgeführt werden.

Notwendiges Material:

Zusätzliches Material (optional):

    • Andreas Braun: Seefunk (SRC)
    • Frey Software: SRC-Tutor III
    • Delius Klasing: Übungsbogen Funkbetriebszeugnis (SRC)/ (UBI)
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LRC – Onlinekurs

Zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW.

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SRC – Onlinekurs

Sportbootfahrer auf See benötigen zum SBF zusätzlich ein UKW-Funkbetriebszeugnis SRC.

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UBI – Onlinekurs

Auf Binnenschifffahrts-straßen ist UBI vorgeschrieben. Das SRC oder LRC gilt hier nicht.

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SBF Binnen

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FKN Onlinekurs

Umfassende Prüfungsvorbereitung zum Fachkundenachweis FKN (Pyroschein).

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Bootsführerschein Onlinekurs

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SBF See Bootsführerschein

SSS Onlinekurs

Moderne Vorbereitung auf die gesamte theoretische SSS Prüfung, teilweise auf die SHS Prüfung.

LRC - Long Range Certificate

Amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. International und unbefristet gültig. Weitere Infos rund um die Prüfung auf www.dsv.org
 

Zulassungsvoraussetzungen:

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre plus 9 Monate am Tage der Prüfung)

Die Prüfung zum Allgemeinen Funkbetriebszeugnis besteht aus
einer theoretischen (schriftlichen) Prüfung, der schriftlichen Aufnahme
von Not-, Dringlichkeits- oder Sicherheitsmeldungen und einer
praktischen Prüfung. Es werden alle Kenntnisse des Beschränkt Gültigen
Funkbetriebszeugnisses verlangt. Das LRC beinhaltet das SRC, deshalb
baut auch die Prüfung zum LRC auf die Prüfung zum SRC auf – es ist eine
Erweiterung.
 

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u.a. in folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden:

  • Alle Kenntnisse des SRC
  • Kurzwelle, Grenzwelle
  • Betriebsarten Funkfernschreiben, Faksimile, Daten
  • Telekommunikation über Satellit, Inmarsat
  • Weltweite Geographie, insbesondere Hauptschifffahrtswege mit den dafür zutreffenden Nachrichtenübertragungswegen

In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Grenzwellen/Kurzwellen/Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen (terrestrischer Seefunk) abgewickelt. Gleiches wird auch für den mobilen Seefunk über Satellit (Inmarsat C) verlangt. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Pflichtaufgaben terrestrischer Seefunk (Editieren eines DSC-Controllers, Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC Notalarms, Aussendung einer Notmeldung, Weiterleitung eines Notalarms und Information der Seefunkstelle in Not, Beenden des Notverkehrs, Aufhebung eines Fehlalarms, Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung, Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung und Einleitung weiterer Maßnahmen)
  • Pflichtaufgaben Seefunk über Satelliten (Konfigurieren der Anlage, Einleiten und Auslösen eines Seenotalarms, Herstellen von Telexverbindungen, Beenden der Betriebsbereitschaft)
  • Sonstige Fertigkeiten mobiler Seefunk Inmarsat C (Editieren und Abspeichern eines Textes, Adressbuch anlegen, Log kontrollieren, Fax absenden, Access Code verwenden)

Notwendiges Material:

    • Unser LRC Onlinekurs (erhältlich ca. Mai 2021)
    • Frage- und Antwortbogen (im Shop)

Zusätzliches Material (optional):

    • Andreas Braun: Seefunk (LRC)
    • Michael Schulze Software: Funksimulator 4.0
    • Delius Klasing: Übungsbogen Funkbetriebszeugnis (SRC)/ (UBI)
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UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen.   Weitere Infos rund um die Prüfung auf www.dsv.org
 

Zulassungsvoraussetzungen:

Mindestalter: 15 Jahre (14 Jahre plus 9 Monate am Tage der Zulassung)

Die Prüfung zum UBI besteht aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung.
 

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse u. a. in
folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen
werden:

  • wesentliche Merkmale (Verkehrskreise)
  • Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
  • Funkstellen
  • Frequenzen und ihre Nutzung
  • Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
  • Bestimmung/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage

In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle ausreichend gelöst werden. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Abgabe und Aufnahme von Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsverkehr, Routinegespräch, Testsendung in deutscher Sprache)
  • Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
    (UKW-Funkanlagen, Grundeinstellung, Kanalauswahl, Sendeleistung, Rauschsperre/Squelch)
  • Allgemeine Form der Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunk
    (Anruf an eine Funkstelle, Beantwortung von Anrufen, Anruf an alle Funkstellen)

In allen Aufgabenbereichen müssen ausreichende Kenntnisse nachgewiesen werden.

Für Inhaber des SRC oder LRC ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Prüfungen zum SRC oder LRC und UBI sind ggf. an einem Tag möglich.

Notwendiges Material:

Zusätzliches Material (optional):

    • Delius Klasing Verlag: Binnenschifffahrtsfunk (UBI)
    • Delius Klasing: Übungsbogen Funkbetriebszeugnis (SRC) / (UBI)
    •  Frey Software: UBI-Tutor III
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FKN - Fachkundenachweis (Pyroschein)

  • Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale). Weitere Infos rund um die Prüfung auf www.dsv.org
 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Besitz eines amtlichen
    Sportbootführerscheins oder eines sonstigen anerkannten
    Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen
Die Prüfung zum Fachkundenachweis umfasst den Umgang mit
Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des
Sprengstoffrechts. Sie besteht aus einer theoretischen (schriftlichen)
und praktischen Prüfung.
 

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

  • Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts
  • Waffenrechtliche Grundkenntnisse zu den Themen Sachkunde, Waffenbesitzkarte, Kleiner Waffenschein
  • Kennzeichnung von Waffen

In der praktischen Prüfung ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im  tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen. Im Einzelnen werden gefordert:

  • Handhabung einer Fallschirm-Signalrakete (rot)
  • Handhabung einer Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot)
  • Handhabung des Rauchsignals (orange/Dose)
  • Handhabung eines Signalgebers mit Magazin/Trommel
  • Handhabung von nicht gezündeten Signalmitteln/Versagern

.

Notwendiges Material:

Zusätzliches Material (optional):

  • im Onlinekurs ist alles enthalten!
  •  
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